© Kühn, 2001, V.2.1 | Der Haufen Bretter bestellt sich selbst beim Tischler zum Schrank |
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HauptteilDie Betrachtung der These von der "sozialen Dienstleistung in der stationären Jugendhilfe" möchte ich im Folgenden aus dem Blickwinkel des "Produktionsobjektes", sprich: des familiären Herkunftssystems, vornehmen. Obwohl es sich bei der verwendeten Literatur schwerpunktmäßig um das Thema "Fremdplatzierung in Pflegestellen" handelt, sind die Ergebnisse ohne weiteres auch auf die stationäre Unterbringung übertragbar.In einer neueren Untersuchung von Josef Faltermeier, die im "Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" (09/2000, S. 269ff.) veröffentlicht wurde, stehen die Herkunftseltern im Mittelpunkt des Interesses. Die Ergebnisse dieser Studie sind sehr aussagekräftig: Im Zentrum der Forschung stand dabei die Frage, wie Herkunftseltern die Inpflegegabe ihrer Kinder erleben, welche Veränderungen für sie selbst damit einhergehen und wie sich aus ihrer Perspektive die Interaktion mit dem Jugendamt darstellt. Der subjektive Erlebenskontext von Herkunftseltern, ob eine Fremdunterbringung als entwertend-entmündigend-stigmatisierend oder entlastend-unterstützend erlebt wird, hängt dabei von drei Faktoren bzw. Fragestellungen ab:
Herkunftseltern gelingt es selten, sich daraus zu befreien. Oft wirken Eingriffe von außen (z.B. Fremdunterbringung) eher verstärkend, eskalierend. Diese Fragestellung wurde schon in den 70er Jahren von Erving Goffman problematisiert: Er beschrieb einen geschlossenen Bewußtseinskontext (zwei, z.B. JA und Einrichtung, verbinden sich gegen einen Dritten, die Herkunftseltern) im Rahmen der Kritik an einer Einrichtung als Institution der Gewalt. Die stationäre Unterbringung von Kindern bedeutet Autonomieverlust der Herkunftseltern. Die Fremdunterbringung führt zur Negierung ihres Lebenskontextes und Zusammenbruch ihres eigenen Sinn- und Relevanzsystems. Herkunftseltern haben erheblichen Mangel an besonders vertraulichen Beziehungen. Faltermeier spricht an dieser Stelle von der Notwendigkeit der Existenz eines "SIGNIFIKANT ANDEREN", als biografischen Begleiter und Berater des Herkunftssystems, aber wer kann dies im professionellen Kontext sein?! Die Zusammenarbeit zwischen Helfer- und Herkunftssystem hat somit einen überwiegend zwangskommunikativen Charakter. Wichtige Voraussetzung für die Mobilisierung von Ressourcen bei Herkunftseltern ist deshalb folgendes:
Ob Ersatz oder Ergänzung und für welchen Zeitraum und welche Phase des Pflegeverhältnisses, das bestimmen die beteiligten Eltern und Kinder. Die Fachkräfte der sozialen Dienste haben für diesen Interaktionsprozess günstige Rahmenbedingungen herzustellen; dies ist zuallererst ihre Aufgabe, und dies verlangt eine hohe professionelle Kompetenz. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Problematiken, die zur Inpflegenahme von Kindern führen, eine Schuldzuweisung an die Adresse der Herkunftseltern nicht rechtfertigen. Deshalb kann ihnen auch nicht ein Interesse an ihren Kindern und eine aktive Mitbeteiligung am Pflegeverhältnis abgesprochen werden. |